"Spitze auf dem Land" -
Sonderprogramm des ELR (2014-2020)
Allgemeine Infos
- Sonderförderprogramm des ELR
- Zuwendung für kleine (< 49 Vollzeitarbeitsplätze) / mittlere Unternehmen (< 100 Vollzeitarbeitsplätze)
- Fördersatz bei 20 % der Gesamtinvestitionen für kleinere Unternehmen, 10 % für mittlere Unternehmen
- Zuwendungsbetrag: mind. 200.000 € bis 400.000 €
- Voraussetzungen: Ambitionen zur Technologieführerschaft, Expansionswille
- Fördermittel: 50 % EU, 50 % Land
- Frist zur Antragstellung 2x jährlich (Februar / August)
Notwendige Bewerbungsunterlagen
- Formblatt ELR 5 („Projektbeschreibung für Unternehmensinvestition“) mit Unterschrift des Bevollmächtigten der Fa. und des/der Bürgermeisters/In bzw. des /der Vertreters/In
- Selbstdarstellung des Unternehmens mit Projektbeschreibung und Kostenschätzung nach DIN 276
- Formblatt Geplante Zielbeiträge zum EFRE-Programm der L-Bank beim Antrag auf Förderung von „Spitze auf dem Land“ (Excel-Datei)
- Je formlose Stellungnahme von Gemeinde und Landkreis
Aufgabe der Unternehmen
- max. 20 Seiten Selbstdarstellung (auch extern über Fachbüro möglich)(orientiert sich an dem vom MLR vorgegebenen Gliederungsrahmen)
- Geplante Zielbeiträge: Excel-basiertes Formblatt ist vom Unternehmen bzw. Beauftragten auszufüllen (Beiträge des Projekts zu den Zielen des EFRE-Programmes: Chancengleichheit, nachhaltige
Entwicklung, Nichtdiskriminierung). Muss den Antragsunterlagen beigefügt und der L-Bank per Mail (efre@l-bank.de) zugesendet werden.
Ihre Aufgabe als Gemeinde
- formlosen Stellungnahme (max. 2 Seiten) zu strukturellem Nutzen / Projektreife Sachstand
- Prüfung der Antragsunterlagen auf Plausibilität und Vollständigkeit
- Abstimmung mit dem zuständigen Landratsamt
- Abstimmung des Antragsentwurfs mit zuständigem Regierungspräsidium
- Bei gefördertem Standortwechsel formlose Bestätigung der ursprünglichen Standortgemeinde, dass keine Einwände vorliegen
Aufgabe des zuständigen Landkreises
- formlose Stellungnahme zur strukturellen Bedeutung der Investition aus überörtlicher bzw. regionaler Perspektive
- Einschätzung der bauplanungs- bzw. genehmigungsrechtlichen Situation aus Sicht der Rechtaufsicht ist erwünscht
- Abstimmung mit Gemeinde
Weitere Informationen für Sie: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/efre/spitze-auf-dem-land/
Das können wir für Sie tun
- Information und Beratung für grundsätzliche in Frage kommenden Unternehmen
- Prüfung des Antragsunterlagen
- Selbstdarstellung des Unternehmen, optimale Aufbereitung der Bewerbungsunterlagen
- Abstimmung mit Bewilligungsbehörden
Welche Kosten entstehen
- Übernahme durch Unternehmer
- Keine Kosten für Gemeinde