Dorf & Stadt: neu planen, beraten, lenken!
Sie haben in Ihrer Kommune ein abgegrenztes Gebiet mit flächenhaften städtebaulichen Missständen erkannt, jedoch nicht ausreichend finanzielle Mittel zur umfassenden städtebauliche Aufwertung?
Dann bietet Ihnen die städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach dem Besonderen Städtebaurecht eine einmalige Chance, die ganzheitliche Erneuerung zügig zu realisieren und dafür Fördergelder vom Bund
und Land zu erhalten. Die Städtebauförderung unterstützt Kommunen seit 50 Jahren bei der Behebung städtebaulicher Missstände und Entwicklungsdefiziten sowie bei einer zeitgemäßen und nachhaltigen
Weiterentwicklung gewachsener baulicher Strukturen.
Wir begleiten Sie bei diesem umfangreichen Vorhaben von der ersten Grobanalyse des Stadtteils, über die Erstellung eines integrierten Entwicklungskonzepts (ISEK) über die vorbereitenden
Untersuchungen (VU) bis hin zur Antragsstellung für ein Städtebauförderungsprogramm. Nach erfolgreicher Aufnahme und förmlicher Festlegung des Sanierungsgebiets unterstützen wir Sie bei der
gesamten Sanierungsdurchführung. Am Ende erstellen wir für Sie die Abrechnung des Förderprogramms und bereiten die Aufhebungssatzung für Sie vor. Dabei können wir auf 35 Jahre Erfahrung in diesem
Bereich bauen.
Um immer auf dem aktuellen Stand zu sein, sind wir Teil des Netzwerks der Arbeitsgemeinschaft der Sanierungsträger in Baden-Württemberg (ADS) sowie des Bundesverbands die Stadtentwickler.
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